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Privatinsolvenz

Insolvenz wird in Österreich und der Schweiz als Konkurs bezeichnet, die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Eine Privatinsolvenz kennzeichnet akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

Es gibt zwei Insolvenzarten zwischen denen man unterscheidet. Insolvenz mit juristischer Person und Insolvenz mit natürlicher Person. Es gibt folgende Möglichkeiten um eine Insolvenz abzuwenden:

Man kann mit dem oder den Gläubiger(n) des Schuldners verhandeln, ob eine Ratenzahlung, ein Schuldenerlass oder oder eine Stundung gewährt wird, die Bürgschaft eines zahlungsfähigen Dritten also eines Solventen, etwa eines Verwandten oder eines Kreditinstituts.

Danach kann berechnet werden, wie viel von den ursprünglichen Schulden noch übrigbleibt (Bestandsaufnahme), daraufhin bespricht man mit einem Schuldenberater das weitere Vorgehen, ob es die Möglichkeit gibt an anderer Stelle Kostenersparnisse durch Einschränkungen in der privaten Lebensführung zu erzielen bzw. die Einnahmen zu erhöhen.

Daraufhin erfolgt eine Beobachtungsphase mit Unterstützung des Schuldenberaters. Ein Insolvenzverfahren schließt sich gegebenenfalls erst dann an, das entweder in ein außergerichtliches Vergleich oder in ein gerichtliches Verfahren mündet.

Die Insolvenzmasse für die Gebühren und Auslagen des Insolvenzverwalters, ist Veraussetzung dass, zumindest teilweise zur Befriedigung der Schulden an einige Gläubiger noch ausreicht.

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